"EUROTÜRK INTERNATIONAL STUDENTCLUB - EIS"

STUDENTENORDNUNG

§ 1              Name und Sitz

  1. Der Club trägt den Namen EUROTÜRK International Studentclub, abgekürzt als EIS.
  2. Der Club setzt sich zusammen aus Studenten und ehemaligen Studenten der RWTH-Aachen.
  3. Sitz des Clubs ist Aachen.
  4. Der Club ist eingegliedert in die Vereinsstruktur von EUROTÜRK e.V. und handelt einvernehmlich mit der Satzung von EUROTÜRK e.V..
§ 2              Zweck des Clubs
Gemäß der akademischen Ausrichtung strebt der Studentclub zusätzlich zu den Zielen von EUROTÜRK e.V. an:

  1. Förderung des Miteinanders und den Abbau von Vorurteilen innerhalb der Studentenschaft und im akademischen Bereich.
  2. Erklärung und Präsentation der türkischen Kultur, Geschichte, vor allem der gemeinsamen deutsch-türkischen und europäischen Geschichte und Gegenwart.
  3. Veranstaltung von Orientierungsseminaren für Studenten, die aus dem Ausland kommen.
  4. Aufbau eines Informationssystems für ausländische Studenten, die an der RWTH-Aachen ein Studium beginnen wollen, mit dem Ziel für die RWTH zu werben.
  5. Organisation von Fortbildungsseminaren.
  6. Organisation von Kultur- und Sportveranstaltungen.
  7. Werbung für die RWTH unter den in Deutschland lebenden Bürgern mit ausländischer Herkunft.
  8. Aktive Teilnahme an der Studentenpolitik der RWTH-Aachen.
  9. Teilnahme am Dies Academicus.
§ 3              Aufbringung der Mittel
Die erforderlichen Mittel zur Erreichung der Clubziele sowie zur Unterhaltung des Clubs werden aufgebracht durch:

  1. Mitgliedsbeiträge
  2. Spenden
  3. sonstige Einnahmen
§ 4              Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied beim EIS kann durch Beitrittserklärung werden: Jedes Mitglied von EUROTÜRK e.V., das als Student an der RWTH-Aachen eingeschrieben ist bzw. eingeschrieben war. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand des EIS. Die Entscheidung des Vorstands bedarf keiner Erläuterung oder Begründung.
§5             Organe des Clubs

  1. Mitgliederversammlung
  2. Vorstand, bestehend aus:

    1. dem Vorsitzenden,
    2. zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
    3. einem Schatzmeister,
    4. den jeweiligen Mitgliedern der gebildeten Ausschüsse und
    5. einem Mitglied von EUROTÜRK e.V., der vom Vorstand von EUROTÜRK bestimmt wird.
Position a), b) und c) sind gleichzeitig Mitglieder im Vorstand von EUROTÜRK e.V.

  1. Zu verschiedenen Aufgabenbereichen gebildete Ausschüsse.
  2. sonstige Teilnehmer:

    1. Schriftführer
    2. Kassenprüfer
Mitgliederversammlung verläuft gemäß § 12 der Satzung von EUROTÜRK e. V..
§6             Auflösung des Clubs

  1. Die Auflösung des Clubs erfolgt gemäß § 13 der Satzung von EUROTÜRK e. V..
  2. Das bei der Auflösung des Clubs vorhandene Vermögen fällt EUROTÜRK e. V. zu.