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"EUROTÜRK INTERNATIONAL STUDENTCLUB - EIS" |
STUDENTENORDNUNG |
- Der Club trägt den Namen EUROTÜRK International Studentclub, abgekürzt als EIS.
- Der Club setzt sich zusammen aus Studenten und ehemaligen Studenten der RWTH-Aachen.
- Sitz des Clubs ist Aachen.
- Der Club ist eingegliedert in die Vereinsstruktur von EUROTÜRK e.V. und handelt einvernehmlich mit der Satzung von EUROTÜRK e.V..
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| Gemäß der akademischen Ausrichtung strebt der Studentclub zusätzlich zu den Zielen von EUROTÜRK e.V. an: |
- Förderung des Miteinanders und den Abbau von Vorurteilen innerhalb der Studentenschaft und im akademischen Bereich.
- Erklärung und Präsentation der türkischen Kultur, Geschichte, vor allem der gemeinsamen deutsch-türkischen und europäischen Geschichte und Gegenwart.
- Veranstaltung von Orientierungsseminaren für Studenten, die aus dem Ausland kommen.
- Aufbau eines Informationssystems für ausländische Studenten, die an der RWTH-Aachen ein Studium beginnen wollen, mit dem Ziel für die RWTH zu werben.
- Organisation von Fortbildungsseminaren.
- Organisation von Kultur- und Sportveranstaltungen.
- Werbung für die RWTH unter den in Deutschland lebenden Bürgern mit ausländischer Herkunft.
- Aktive Teilnahme an der Studentenpolitik der RWTH-Aachen.
- Teilnahme am Dies Academicus.
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| § 3 Aufbringung der Mittel |
| Die erforderlichen Mittel zur Erreichung der Clubziele sowie zur Unterhaltung des Clubs werden aufgebracht durch: |
- Mitgliedsbeiträge
- Spenden
- sonstige Einnahmen
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| Ordentliches Mitglied beim EIS kann durch Beitrittserklärung werden: Jedes Mitglied von EUROTÜRK e.V., das als Student an der RWTH-Aachen eingeschrieben ist bzw. eingeschrieben war. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand des EIS. Die Entscheidung des Vorstands bedarf keiner Erläuterung oder Begründung. |
- Mitgliederversammlung
- Vorstand, bestehend aus:
- dem Vorsitzenden,
- zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
- einem Schatzmeister,
- den jeweiligen Mitgliedern der gebildeten Ausschüsse und
- einem Mitglied von EUROTÜRK e.V., der vom Vorstand von EUROTÜRK bestimmt wird.
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| Position a), b) und c) sind gleichzeitig Mitglieder im Vorstand von EUROTÜRK e.V. |
- Zu verschiedenen Aufgabenbereichen gebildete Ausschüsse.
- sonstige Teilnehmer:
- Schriftführer
- Kassenprüfer
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| Mitgliederversammlung verläuft gemäß § 12 der Satzung von EUROTÜRK e. V.. |
- Die Auflösung des Clubs erfolgt gemäß § 13 der Satzung von EUROTÜRK e. V..
- Das bei der Auflösung des Clubs vorhandene Vermögen fällt EUROTÜRK e. V. zu.
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